Herzlich Willkommen   

                                                                                                                                                      

Auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie umfangreich über die     Aufgaben unseres Lohnsteuerhilfevereins sowie die Ihnen zur Verfügung stehenden Dienstleistungen.

Eine Mitgliedschaft in der Lippe Lohnsteuerhilfeverein e.V. zählt sich               in jedem Fall aus. Wir betreuen Sie über das ganzes Jahr durch unserem kompetenten Berater.                                                                                        Außer einem einmaligen Jahresbeitrag enstehen keine weitere Kosten.

Wir bieten für unsere Mitglieder ganzjährige Beratung, Hilfe und  Antragsstellung. Als ihr Lohnsteuerberater bieten wir ihnen folgende Hilfe an : 

  Erstellung der Einkommensteuererklärung, im Rahmen des § 4 Nr.                          11 StBerG (gesetzlich beschränkte Beratungsbefugnis) Beratung :                

  • In Einkommen und Lohnsteuerfragen
  • bei der Wahl günstigen Steuerklasse
  • bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetzt)
  • bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
  • bei Dienstleistungen im Haushalt und Handwerkerleistungen an                Haus oder Wohnung (auch als Mieter)
  • bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei haushaltnahen Beschäftigungverhältnissen

    Antragstellung auf :

  • Einkommensteuerveranlagung
  • Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld
  • privaten Altersvorsorge (Riesterrente)
  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage

    Wir bieten :

  • eine individuelle Beratung
  • Erstellen der Steuererklärung
  • Vorausberechnung des steuerliche Ergebnisses 
  • Elektronische Komminikation mit dem Finanzamt (ELSTER) 
  • Prüfen des Steuerbescheides
  • Einlegen von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht   

Auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus    privaten Veräußerungsgeschäften beziehen, können als Mitglied die Beratung       in Anspruch nehmen, Diese Einnahmen dürften jedoch 13.000 EUR für Alleinstehende und 26.000 EUR für Verheirateten nicht übersteigen.

         Abgabe von Einkommensteuererklärungen für die             letzten vier Jahre  möglich!!  

           Also bis 31.12.2012 können noch Erklärungen für 2008, 2009            2010 und 2011 beim Finanzamt eingereicht werden!

  

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