Für unsere Hilfe erheben wir kein leistungsabhängiges Entgelt, sondern
einen Jahresbeitrag,
zusätzliche Kosten oder Aufnahmegebühren fallen
bei uns grundsätzlich nicht an.
Beitragsordnung
gültig ab 01.01.2020
€uro 60,- Mindestbeitrag für soziale Härtefälle
€uro 100,- Soziale Ermäßigung für Alleinstehende
€uro 120,- Soziale Ermäßigung für Ehegatten
€uro 160,- Regelbeitrag für besondere Lebenssituation (VuV)
€uro 200,- Regelbeitrag für besondere Lebenssituation
€uro 260,- Regelbeitrag ohne Sozialabschläge
Jahresbeitrag inkl. 19 % Mehrwertsteuer